Tätigkeitsgebiete

Umweltrecht

Umweltschutz

Der Umweltschutz ist ein in Art. 20a Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verankertes Staatsziel und hat zuletzt nicht nur durch die aktuelle politische und gesellschaftliche Debatte ein besonderes Augenmerk erlangt. Eine immer größer werdende Vielzahl von Gesetzen und Normen regeln die vor allem durch die Europäische Union vorangetriebende dynamische Enwicklung des Umweltrechts. Für Unternehmen aus verschiedenen industrieellen Wirtschaftszweigen, vor allem aber für kleine und mittlere Unternehmen, wird es immer unübersichtlicher, welche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sind. Zudem stellt sich die Frage, wie diese Aufgabe praktisch zu bewältigen ist, ohne das eigentliche Kerngeschäft zu vernachlässigen.


Einer unserer Schwerpunkte liegt daher darin, Unternehmen bei der Ausarbeitung und Umsetzung aller gesetzlichen und norminellen Vorgaben zu beraten. Darüber hinaus beraten wir unternehmensspezifisch bei der innerbetrieblichen Bestellung von Beauftragten, bei Konzepten für Sicherheitshinweise, bei Verfahrensanweisungen (Gefahrstoffmanagement, Abfallmanagement) und erstellen Rechtsgutachten zu verschiedensten rechtlichen Fragestellungen.

Energierecht

Das Energierecht ist eine Materie, welche fachübergreifend alle rechtlichen Fragestellungen, von Strom, Wärme und Gas bis zur Mobilität zum Gegenstand hat. Die unterschiedlichen Sektoren unterliegen nicht zuletzt durch den zunehmend europäischen Einfluss einer starken gesetzlichen und behördlichen Regulierung und müssen sich mit komplexen Fragestellungen befassen. Darüber hinaus entstehen sowohl bei der Gewinnung als auch beim Verbrauch von Energie regelmäßig erhebliche Umweltbeeinträchtigungen, weshalb das Energierecht zunehmend in den Blick von Umweltpolitik geraten ist.


Schwerpunkt der Beratung liegt in der Ermittlung und Umsetzung von Rechtspflichten, welche sich aus verschiedensten energierelevanten Normen bestimmen lassen, wie beispielsweise dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), dem Stromsteuergesetz (StromStG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Arbeitsschutzrecht

Der Arbeitsschutz umfasst alle (Rechts-)Vorschriften, die den Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Schaffung und Erhalt sicherer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen verpflichten. Der Arbeitgeber ist demnach dafür zuständig, für seine Arbeitnehmer sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und diese zu erhalten. Dabei sind wirksame Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallvermeidung essentiell für das Wohlbefinden der Angestellten. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zählen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie zahlreiche DGUV-Vorschriften und Technische Regeln zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.


Der Arbeitgeber wird unter anderem dazu verpflichtet Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu vermeiden und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus müssen die Arbeitnehmer durch Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen über alle möglichen Gefahren und deren Folgen in einem Betrieb unterrichtet werden. Vor allem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, unter Beachtung aller relevanten Arbeitsschutzverordnungen, stellt viele Unternehmen dabei vor große Herausforderungen.


Wir beraten und unterstützen Unternehmen deshalb bei der Bestimmung aller rechtlich relevanten Vorgaben und deren praktischer Umsetzung. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung bei der Entwicklung von rechtskonformen Gefährdungsbeurteilungen und Verfahrensanweisungen.

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